Der Wunsch Eltern zu sein und Kinder zu haben gehört für viele Menschen mit Hörschädigung selbstverständlich zum Leben dazu. Sprachliche und gesellschaftliche Barrieren erschweren es allerdings oft, diesen Wunsch zu leben. In vielen Familien mit hörenden und hörgeschädigten Mitgliedern bedeutet die tägliche Kommunikation eine große Herausforderung für alle Beteiligten. Aufgrund unterschiedlicher Kommunikationsebenen gibt es in vielen Familien eine Mischung aus schwerverständlicher Artikulation, lautsprachbegleitenden Gebärden und Gebärdensprache, was zu Missverständnissen und zu Konflikten im Familiensystem führen kann. Einige Eltern sind daher aufgrund dieser Kommunikationsschwierigkeiten zeitweise auf Unterstützung angewiesen. Aus der Erfahrung in der Familienhilfe bei Eltern mit Hörschädigung ist aber bekannt, dass oft passende Unterstützungsangebote fehlen oder Eltern aus verschiedenen Gründen erst spät Unterstützung erhalten. Angepasste Unterstützung kann hier Abhilfe schaffen, wobei grundsätzlich ein Wissen über den besonderen kulturellen und sprachlichen Hintergrund wichtig ist.
Ich unterstütze die Familien mit einem oder mehreren hörgeschädigten Mitgliedern in Ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen. Ich berate im Kontakt mit Ämtern und Institutionen und gebe dabei Hilfe zur Selbsthilfe. Dabei kooperiere ich auch bei bestimmten Voraussetzungen mit einem freien Träger der Jugendhilfe.
Die Unterstützung ist in der Regel über einen längeren Zeitraum angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie. Die Eltern werden u.a. in der Erziehungsfähigkeit gefördert, Kinder und Eltern lernen Krisen- und Überforderungssituationen zu bewältigen, Beziehungen im sozialen Umfeld werden aufgebaut und verbessert. Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist ein Unterstützungsangebot, das für und mit den Familien erfolgt und in deren Lebensraum stattfindet.
Voraussetzung für eine erfolgreiche Unterstützung von Familien mit Hörbehinderung ist eine barrierefreie Kommunikation in Gebärdensprache oder mit Gebärden.
Ich bin selbst gehörlos und kommuniziere sowohl in Gebärdensprache als auch in lautsprachbegleitenden Gebärden.
Die Ausgestaltung der Hilfe sowie die Festlegung der zu erreichenden Ziele erfolgt in enger Absprache mit dem zuständigen Jugendamt. Ein gültiger Hilfeplan nach § 36 SGB VIII ist immer Voraussetzung für die Hilfe.Mein Einsatzort kann bis zu 70 km im Umkreis von Essen liegen.